Alles zum Thema Datenschutz bei der iHp und ihren Tochtergesellschaften
Das Thema Datenschutz betrifft uns alle. Gleich ob wir als Kunde oder Mitarbeiter bei unserer Tätigkeit Kenntnis über personenbezogene Daten bekommen. Durch das Datenschutzrecht, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ist es Ihnen nur erlaubt, personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Dritten auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften und entsprechender interner Anweisungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
Für alle Mitarbeiter gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Diese Verpflichtung dauert auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort.
Der Zweck des Datenschutzes, den Einzelnen davor zu schützen, dass er im Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, erfordert ein verantwortliches Handeln beim Umgang mit personenbezogenen Daten, aber auch eine risikobewusste Nutzung von IT-Systemen und -Anwendungen.
In meiner Funktion als Datenschutzbeauftragter stehe ich Ihnen selbstverständlich in allen Zweifelsfragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.
Holger Zaß
Weitergehende Informationen und Anweisungen:
